Holzfußboden mit Kantholz- oder Stahlunterbau
Holzfußboden mit Kantholzunterbau:
Die Tragkonstruktion dieses Fußbodens besteht aus imprägnierten Kanthölzern 8×8 cm, welche in einem Abstand von ca. 75 cm parallel zur Giebelseite verlegt werden. Die aus gehobelten Nut-Federbrettern bestehenden Fußbodenplatten sind 2,94 m / 4,94 m × 0,50 m groß und 21 mm stark. Unterseitig verschraubte Bretter, welche seitlich überstehen, sichern ein exaktes Verlegen und verhindern somit Stolperkanten. Beide Stirnseiten der Fußbodenplatten sind mit einer Feder versehen, welche in eine Aluprofilschiene eingeschoben werden.
Die Tragfähigkeit beträgt 350 kg/m².
Holzfußboden mit Stahlunterbau:
Die Tragkonstruktion dieses Fußbodens besteht aus feuerverzinktem Rechteckrohr 10×6 cm in der ersten Lage sowie aus feuerverzinktem Quadratrohr 6×6 cm in der zweiten Lage, welche jeweils in einem Abstand von ca. 200 cm senkrecht sowie ca. 75 cm parallel zur Giebelseite verlegt werden. Die aus gehobelten Nut-Federbrettern bestehenden Fußbodenplatten sind 2,94 m / 4,94 m × 0,50 m groß und 21 mm stark. Unterseitig verschraubte Bretter, welche seitlich überstehen, sichern ein exaktes Verlegen und verhindern somit Stolperkanten. Beide Stirnseiten der Fußbodenplatten sind mit einer Feder versehen, welche in eine Aluprofilschiene eingeschoben werden.
Die Tragfähigkeit beträgt 500 kg/m².